Der Zugang zur Schule ist nur für Schüler ohne respiratorische Krankheitssymptome (unangenehme Erschwerung der Atmung, Luftnot, Lufthunger, Atemnot, gestörte Atmung mit vermehrter Atemarbeit, Kurzatmigkeit…) erlaubt.
Die allgemeinen Hygieneregeln, siehe Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, sind gewissenhaft einzuhalten.
Ab Montag, 18.05.20 gilt im Schulhaus auf den Gängen und im Foyer die Pflicht der Mund-Nasenbedeckung. Im Unterrichtsraum entscheidet der Lehrer über eine weitere Nutzung.
Unmittelbar nach Betreten der Schule sind die Hände im Klassenzimmer zu waschen.
Der Abstand zu anderen Personen sollte mindestens 1,50 m betragen. Keine Grüppchenbildung, keine Berührungen, die markierten Laufwege im Schulhaus beachten!
Die Klassen sind in Gruppen aufgeteilt. Im Zimmer werden feste Plätze am ersten Tag für die gesamte Zeit belegt.
Der Besuch der Toiletten erfolgt nur einzeln.
Beim Essen sind insbesondere die Abstandsregeln und Hinweise am Eingang der Mensa zu befolgen.
Nach dem Unterricht ist das Schulgelände zügig zu verlassen.
gez. Zeller Dresden, 11.05.20